Familienrecht
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht ist ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit die gerichtliche und außergerichtliche Interessensvertretung bei Trennung und Scheidung. Hierzu gehören neben der Scheidung im engeren Sinne vor allem Auseinandersetzungen zu den Themen Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Güterrecht (Zugewinnausgleich), Versorgungsausgleich, elterliche Sorge und Umgangsrecht. Weitere Schwerpunkte liegen im Vaterschafts-, Kindschafts- und Adoptionsrecht, im Elternunterhalt sowie in außerhalb der Ehe liegenden unterhalts- oder vermögensrechtlichen Fragen.
Trennung & Scheidung
Trennung und Scheidung sind einschneidende Ereignisse im Leben. Die rechtlichen Konsequenzen des Scheiterns einer Ehe erscheinen vielen erst einmal unüberschaubar. Themenkomplexe wie der Kindes- und Ehegattenunterhalt, die elterliche Sorge, aber auch ganz primär die Frage nach den Voraussetzungen eines Scheidungsverfahrens, gilt es zu klären.
Mit mir können Sie Ihre Lage offen besprechen. Ich helfe Ihnen bei den ersten Schritten in einem neuen Lebensabschnitt mit rechtlichem Rat und dabei, die für Sie richtigen Entscheidungen zu treffen. Auf folgenden Gebieten werden Sie von mir beraten und vertreten:
Scheidung
Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt und in der Regel erst nach Ablauf eines Trennungsjahres gestellt werden. Wann genau vom Vorliegen einer Trennung gesprochen werden kann, wird für jeden einzelnen Fall gesondert geprüft. Bitte beachten Sie, dass bereits eine Trennung eine ganze Reihe von juristischen Folgen nach sich zieht, und holen Sie sich frühzeitig rechtlichen Rat ein.
Unterhalt
Der Ehegatten- und Kindesunterhalt erhält Bedeutung mit Vollzug der Trennung. Mit einem Blick auf die Düsseldorfer Tabelle ist es oftmals nicht getan, da jeder Unterhaltsanspruch so individuell ist wie die Lebenssituation, die ihm zugrunde liegt. Verzichten Sie daher bitte nicht auf eine gewissenhafte Prüfung Ihrer Rechte.
Güterrecht & Vermögensauseinandersetzung
Bei einer Scheidung kann es insbesondere im Zugewinnausgleich zu einer Verschiebung von Vermögensmassen kommen. Egal auf welcher Seite man steht, es gilt, Vermögenswerte zu sichern. Sei es das durch die Arbeit eines Lebens Ersparte, sei es das von Seiten der Familie im Wege von Schenkungen und Erbschaften Erhaltene. Im Falle von internationalen Ehen ist zudem zu klären, das Recht welchen Staates zur Anwendung kommen muss.
Elterliche Sorge & Umgangsrecht
Häufig sind von einer Trennung Kinder betroffen. Kommt es zum Streit über das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder über die Kontakte von Elternteilen zu den Kindern, steht oftmals das Kindeswohl auf dem Spiel. Es gilt dann, behutsam vorzugehen, um die seelische Belastung der Kinder durch die Auseinandersetzung über die elterliche Sorge oder das Umgangsrecht so gering wie möglich zu halten.
Lesenswert dazu: Zeitungsartikel über das Wechselmodell mit Frank Störmer
Eheschließung & Ehevertrag
Die rechtlichen Konsequenzen, die das „Ja“ vor dem Standesbeamten nach sich zieht, sind den wenigsten Menschen in ihrem vollen Umfang bewusst. Eine Vielzahl dieser Konsequenzen kann einvernehmlich mit dem Partner auch abweichend vom Wortlaut des Gesetzes geregelt werden, und zwar sowohl vor als auch während einer bestehenden Ehe. Dabei ist ein Ehevertrag keineswegs ein Misstrauensvotum gegen den Partner: vielmehr bildet er die solide rechtliche Grundlage für ein selbstbestimmtes, auf Lebenszeit angelegtes Zusammenleben. Die Vielzahl der Gestaltungsmöglichkeiten geht mit einer Vielzahl möglicher Fallstricke einher. Kompetenter anwaltlicher Rat ist daher unerlässlich.
Elternunterhalt
Werden Eltern zum Pflegefall, zuhause oder in einem Pflegeheim, entstehen im Nu erhebliche Kosten. Wenn das Amt für Soziales anklopft und auf Kostenerstattung pocht, ist es wichtig, den Überblick zu behalten, und sich nicht von der Vielzahl von Ansprüchen, die an die eigene Person gestellt werden, überwältigen zu lassen. Dies gilt auch nach der Gesetzesänderung, wonach Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als EUR 100.000,00 brutto grundsätzlich nicht mehr durch das Sozialamt in Anspruch genommen werden können.
Statusrecht (Vaterschaft, Namensrecht)
Um Grundlegendes geht es, wenn das Verwandtschaftsverhältnis zu einem Kind in Frage steht. Eine Vaterschaft kann angefochten, jedoch auch gerichtlich festgestellt werden. Nach einer Scheidung kann es darüber hinaus zu der Frage kommen, welchen Namen das Kind in Zukunft tragen soll.
Für Beratung und anwaltliche Vertretung zum Familienrecht können Sie gerne auch meine niederländischen Sprachkenntnisse in Anspruch nehmen.
Graag sta ik U met mijn taalvaardigheid in het Nederlands en mijn juridische kennis in het Duitse familierecht ter zijde.