Anwaltskanzlei Störmer
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Familienrecht

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien­recht ist ein Schwer­punkt meiner Tätig­keit die gericht­liche und außer­gericht­liche Interessens­vertre­tung bei Trennung und Schei­dung. Hierzu gehören neben der Schei­dung im engeren Sinne vor allem Aus­einander­setzungen zu den Themen Ehegatten­unter­halt, Kindes­unterhalt, Güter­recht (Zugewinn­ausgleich), Versor­gungs­ausgleich, elter­liche Sorge und Umgangs­recht. Weitere Schwer­punkte liegen im Vaterschafts-, Kindschafts- und Adop­tions­recht, im Eltern­unterhalt sowie in außer­halb der Ehe liegen­den unterhalts- oder vermögens­rechtlichen Fragen.

Trennung & Scheidung

Trennung und Scheidung sind einschnei­dende Ereig­nisse im Leben. Die recht­lichen Kon­se­quenzen des Schei­terns einer Ehe erschei­nen vielen erst einmal unüber­schau­bar. Themen­komplexe wie der Kindes- und Ehegatten­unterhalt, die elter­liche Sorge, aber auch ganz primär die Frage nach den Voraus­setzungen eines Schei­dungs­ver­fah­rens, gilt es zu klären.

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Mit mir können Sie Ihre Lage offen be­spre­chen. Ich helfe Ihnen bei den ersten Schrit­ten in einem neuen Lebens­abschnitt mit recht­lichem Rat und dabei, die für Sie rich­tigen Ent­schei­dungen zu treffen. Auf folgen­den Ge­bie­ten werden Sie von mir beraten und vertreten:

Scheidung

Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechts­anwalt und in der Regel erst nach Ablauf eines Trennungs­jahres gestellt werden. Wann genau vom Vor­liegen einer Trennung ge­sprochen werden kann, wird für jeden ein­zelnen Fall geson­dert geprüft. Bitte beachten Sie, dass bereits eine Tren­nung eine ganze Reihe von juristi­schen Folgen nach sich zieht, und holen Sie sich frühzeitig rechtlichen Rat ein.

Unterhalt

Der Ehegatten- und Kindesunterhalt erhält Bedeu­tung mit Vollzug der Tren­nung. Mit einem Blick auf die Düssel­dorfer Tabelle ist es oftmals nicht getan, da jeder Unter­halts­anspruch so indivi­duell ist wie die Lebens­situation, die ihm zugrunde liegt. Verzichten Sie daher bitte nicht auf eine gewissen­hafte Prüfung Ihrer Rechte.

Güterrecht & Vermögensauseinandersetzung

Bei einer Scheidung kann es insbesondere im Zugewinn­ausgleich zu einer Verschie­bung von Vermögens­massen kommen. Egal auf welcher Seite man steht, es gilt, Vermö­gens­werte zu sichern. Sei es das durch die Arbeit eines Lebens Ersparte, sei es das von Seiten der Familie im Wege von Schenkungen und Erb­schaften Erhaltene. Im Falle von inter­natio­nalen Ehen ist zudem zu klären, das Recht welchen Staates zur Anwendung kommen muss.

Elterliche Sorge & Umgangsrecht

Häufig sind von einer Trennung Kinder betroffen. Kommt es zum Streit über das Aufent­halts­bestim­mungs­recht oder über die Kon­takte von Eltern­teilen zu den Kindern, steht oftmals das Kindes­wohl auf dem Spiel. Es gilt dann, behut­sam vorzu­gehen, um die seelische Be­lastung der Kinder durch die Aus­einander­setzung über die elterliche Sorge oder das Um­gangs­recht so gering wie möglich zu halten.

Lesenswert dazu: Zeitungsartikel über das Wechselmodell mit Frank Störmer

Eheschließung & Ehevertrag

Die rechtlichen Konse­quenzen, die das „Ja“ vor dem Standes­beamten nach sich zieht, sind den wenigsten Men­schen in ihrem vollen Umfang bewusst. Eine Viel­zahl dieser Konse­quenzen kann ein­vernehm­lich mit dem Partner auch abwei­chend vom Wort­laut des Gesetzes gere­gelt werden, und zwar sowohl vor als auch während einer be­stehen­den Ehe. Dabei ist ein Ehe­vertrag keines­wegs ein Miss­trauens­votum gegen den Partner: viel­mehr bildet er die solide recht­liche Grund­lage für ein selbst­bestimm­tes, auf Lebens­zeit ange­legtes Zusam­men­leben. Die Vielzahl der Gestal­tungs­möglich­keiten geht mit einer Vielzahl mög­licher Fall­stricke einher. Kom­peten­ter anwalt­licher Rat ist daher unerlässlich.

Elternunterhalt

Werden Eltern zum Pflegefall, zuhause oder in einem Pflege­heim, entstehen im Nu erheb­liche Kosten. Wenn das Amt für Soziales anklopft und auf Kosten­erstat­tung pocht, ist es wichtig, den Überblick zu behal­ten, und sich nicht von der Viel­zahl von Ansprüchen, die an die eigene Person ge­stellt werden, über­wäl­tigen zu lassen. Dies gilt auch nach der Gesetzes­änderung, wonach Kinder mit einem Jahres­einkommen von weniger als EUR 100.000,00 brutto grund­sätzlich nicht mehr durch das Sozialamt in Anspruch genommen werden können.

Statusrecht (Vaterschaft, Namensrecht)

Um Grundlegendes geht es, wenn das Verwandt­schafts­verhält­nis zu einem Kind in Frage steht. Eine Vater­schaft kann ange­fochten, jedoch auch gericht­lich fest­gestellt werden. Nach einer Schei­dung kann es darüber hinaus zu der Frage kom­men, welchen Namen das Kind in Zukunft tragen soll.

Für Beratung und anwalt­liche Vertre­tung zum Familien­recht können Sie gerne auch meine nieder­ländischen Sprach­kenntnisse in Anspruch nehmen.

Graag sta ik U met mijn taalvaardigheid in het Nederlands en mijn juridische kennis in het Duitse familie­recht ter zijde.